Satzung

Die Stiftung hat folgende Ziele und Absichten:

 

 

Name und Sitz
Artikel 1.

  1. Die Stiftung trägt den Namen: Internationale Vrije Vrouwen Stichting
    (Internationale Freie Frauenstiftung)

  2. Der Sitz der Stiftung ist Amsterdam.

  

Absichten und Ziele
Artikel 2.

  1. Die Stiftung verfolgt folgende Absichten und Ziele:

a) Die Stiftung erkennt die Internationale Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen an und stellt sich gegen jegliche Diskriminierung aufgrund etnischer und nationaler Herkunft, Sprache, Religion oder Geschlecht.

b) stärkt den politischen Diskurs unter Frauen und erweitert die aktive Teilnahme von Frauen am gesellschaftlichen Leben, um Frieden und Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte, Freiheit und Gleichheit zu sichern und auszubauen.

c) erschafft Möglichkeiten, die es gewährleisten, dass Frauen von modernen Technologien und Kommunikationsmöglichkeiten profitieren können.

d) garantiert, dass Frauen auf der Basis von Gedankenfreiheit und Humanismus eine aktive Rolle beim Ausbau von Frieden und Demokratie spielen können.

e) baut internationale Beziehungen auf und stebt nach internationaler Zusammenarbeit.

f)  kämpft gegen alle Formen von Militarismus, Faschismus, Nationalismus und Diskrimination (einschliesslich der zwischen Frauen und Männern), wobei sie friedliche Wege zur Beteilung sozialer Konflikte zur Grundlage nimmt.

g) fördert Natur-und Umweltschutz und sorgt dafür, dass Frauen eine aktive Rolle bei der Errichtung natürlicher Lebensbedingungen spielen können und stellt sich gegen Technologien, die das ökologische und soziale Gleichgewicht der Welt bedrohen.

h) setzt sich dafür ein, dass vorhandene und noch zu entwickelnde technische Möglichkeiten im ökologischen und sozialen Bereich in den Dienst der Menschheit gestellt werden.

i)  solidarisiert sich mit Frauen, die im Krieg oder innerhalb der Familie von Unrechtshandlungen betroffen sind.

j)  stellt sich gegen jegliche Art von Gewalt gegen Frauen (wirtschaftliche, soziale, sexuelle, psychologische, physische und andere Formen der Gewalt); leistet materielle und moralische Unterstützung für Frauen, die Opfer solcher Gewaltanwendungen wurden.

k) klärt Frauen dahingehend auf und fördert, dass sie in den Besitz ihrer Arbeitskraft gelangen können; erstellt in diesem Zusammenhang Projekte und gewährleistet deren Durchführung.

l)  verteidigt die Rechte von Kindern und kämpft dafür, dass vor allem unter Kriegsbedingungen, seitens des Systems, der Gesellschaft und der Familie gegen Kinder angewandte Gewalt gestoppt wird.

m) unterstüzt und sichert die natürliche, vielseitige Entwicklung von Kindern.

n)  entwickelt und stärkt anstelle der ungleichen, Frauen benachteiligenden Beziehungen auf Freiheit und Gegenseitigkeit beruhende, solidarische Beziehungen zwischen Frauen und Männern.

o)  führt in den Bereichen von Geschichte, Ökonomie, Politik, Technik, Gesundheit und Kultur Untersuchungen und Forschungsarbeiten durch.

p)  initiiert die Zusammenarbeit von Frauen verschiedener Herkunft in den Niederlanden, organisiert diesbezüglich Projekte, und

q) baut im Zusammenhang mit dem oben genannten wissenschaft- liche, kulturelle, soziale, ökonomische u.a. Einrichtungen auf und unterstützt existierende.

2. Die Stiftung hat das Erstreben von Profit ausdrücklich nicht zur    Zielsetzung.

3. Zum Erreichen der Stiftungsziele wird die Stiftung auf wissen- schaftlichem, kulturellem, sozialen, ökonomischen u.ä. Gebieten Einrichtungen aufbauen.