Recht & Frauenrechte

 

20 000 Frauen sterben pro Jahr in Bangladesch wegen Schwangerschaft
 
In Bangladesch sterben jedes Jahr 20.000 Frauen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder einer Geburt. Der Hauptgrund ist, dass die Frauen keinen Zugang zu ausreichender Gesundheitsfürsorge haben. Das teilte die Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde am 29. Januar in Dhaka mit. Es fehlt nicht nur an den entsprechenden Kliniken. Vor allem religiöse und kulturelle Gründe verhindern, dass Frauen Ärzte aufsuchen.
Soziale Tabus hinderten die Frauen daran, das Haus zu verlassen und sich von Fremden behandeln zu lassen. Geburten fänden meist zu Hause und ohne ausgebildete Hebammen statt.
Komplikationen nach der Geburt seien für 28 Prozent der Todesfälle verantwortlich, Abtreibungen für 21 Prozent, gab die Gesellschaft an. Nach Aussage des UN-Kinderhilfswerks UNICEF hat Bangladesch mit 440 Todesfällen pro 100.000 Lebendgeburten eine der höchsten Müttersterblichkeitsraten der Welt.
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<http://mathaba.net/news/de/news.shtml?x=538>

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Rumaniën

Im Jahre 2000 hätte vollbracht sein sollen, was 1966 begann. "Jeder, der keine Kinder haben will, ist ein Deserteur, der die Gesetzmäßigkeit der nationalen Kontinuität zerstört." Und tatsächlich verdoppelten sich nach Ausgabe dieser Parole die Geburten schlagartig. Schlechte Nahrungsversorgung und unzureichende medizinische Betreuung ließ aber ebenso die Säuglingssterblichkeit auf 8,3 Prozent ansteigen.  Nicht nur Abtreibungen waren von nun an verboten, auch die Sexualerziehung und Verhütung wurden zur illegalen Causa. Bücher über die menschliche Sexualität und Reproduktion wurden zu Traktaten über Staatsgeheimnisse und nur als medizinische Schulbücher verwendet. Diese repressiven Regelungen und der daraus resultierende geringe Wissensstand führte dazu, dass schätzungsweise 60 Prozent aller Schwangerschaften in einem illegalen Abbruch resultierten.  

Schwangerschaftstests verpflichtend  

Frauen unter 45 mussten sich außerdem alle bis zu 3 Monate einem Schwangerschaftstest unterziehen, der oftmals von AgentInnen der Regierung (der sogenannten "Menstruations-Polizei") kontrolliert wurde. Frauen über 40, die es noch nicht "geschafft" hatten, rumänische StaatbürgerInnen in die Welt zu setzen, mussten ab den 80ern intime Befragungen über ihr Sexualleben über sich ergehen lassen. Und sie mussten zusätzliche Steuern zahlen, auch wenn sie körperlich gar nicht in der Lage gewesen wären, Kinder zu bekommen.  Informationsstand noch immer sehr gering  Auswirkungen dieser Politik sind heute noch immer spürbar. Zwar haben 96 Prozent aller Frauen zumindest von einer Art der Verhütung gehört, vor allem vom Kondom (89 Prozent) und der Pille (79,1 Prozent), dennoch weist der Wissenstand zum Thema Verhütung große Lücken auf. Besonders krass ist der Unterschied zwischen dem Kennen einer Verhütungsmethode und dem Wissen über die Anwendung. Dieser Gap beträgt bei der Pille 29, bei Kondomen 25 und 20 Prozent beim Diaphragma. Umfragen zufolge wünschen sich 75 Prozent aller Frauen unter 25 Jahren mehr Informationen zu diesem Thema.  Dennoch nimmt der "Konsum" von Verhütungsmitteln, die vordergründig aus dem Ausland importiert werden müssen und ohne staatliche Unterstützung unglaublich teuer sind, ständig zu. 

Schwangerschaftsabbruch bis heute heikles Thema 

Die Aufhebung des Abtreibungs-Verbots wurde 1989 als eines der ersten Akte der neuen Regierung Rumäniens vollzogen. Die öffentliche Meinung ist dennoch stark emotional und scheinbar noch immer an die Erfahrungen der Ceausescu-Ära gebunden. 72 Prozent aller Frauen glauben, dass sie immer ein Recht dazu haben, selbst über ihren Körper und ihre Schwangerschaften zu entscheiden. Dieser Konsens zieht sich auch durch alle gesellschaftlichen Schichten und Geschlechter. Enzige Gegnerin scheint die orthodoxe Kirche zu sein, die seit Ende der 90er Anti-Abtreibungs- und Anti-Homosexuellen-Demos organisiert.  (e_mu)

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China: Erstes Gesetz zur Ein-Kind-Politik in Kraft

Zwangsabtreibungen sollen verhindert werden - Bestrafung erstmals geregelt 

Peking - In China ist das erste Gesetz zur langjährigen Praxis der Ein-Kind-Politik in Kraft getreten. 22 Jahre nach Einführung der strikten Geburtenkontrolle soll damit die drakonische Bestrafung kinderreicher Familien in einzelnen Gemeinden unterbunden werden, wie die Staatspresse am Sonntag berichtete. 

Zwangsabtreibungen oder -sterilisation sollen verhindert werden 

Bisher wurden Eltern bei einem Verstoß gegen die Ein-Kind-Regelung zum Teil ins Gefängnis geworfen, bekamen ihre Häuser zerstört oder wurden vor nicht zugelassene Gerichte gestellt. In Einzelfällen wurden Frauen zur Sterilisation, späten Abtreibung oder gar zum Kindesmord gezwungen. Damit sei nun Schluss, erklärte Familienplanungsminister Zhang Weiqing. Als einheitliche Strafe werde künftig ein "Sozialbeitrag" fällig, mit dem die gesellschaftlichen Kosten für die zusätzlichen Kinder beglichen werden sollen. 

Keine Lockerung der Geburtenkontrolle

Die Strafe richtet sich dem Gesetz zufolge nach dem Durchschnittseinkommen der jeweiligen Gemeinde. Auch die sexuelle Aufklärung von Jugendlichen soll verbessert werden. Eine Lockerung der strengen Geburtenkontrolle sei mit dem neuen Gesetz jedoch nicht vorgesehen, erklärten die Behörden. Auch sollen sich vermögende Paare nicht das Recht zu zusätzlichem Nachwuchs erkaufen dürfen. In der relativ wohlhabenden Provinz Kanton etwa müssen nun drei bis sechs Jahresgehälter für die Geburt eines nicht erlaubten Kindes gezahlt werden.  Ausnahme: Wenn das erste Kind ein Mädchen ist  Peking hatte 1980 eine rigide Bevölkerungspolitik eingeführt, nach der Paare in den Städten nur noch ein Kind bekommen dürfen. Auf dem Land ist ein zweites Baby erlaubt, wenn das erste ein Mädchen ist. Den Angehörigen von ethnischen Minderheiten sind bis zu drei Kinder gestattet. Die Beschränkungen verhinderten amtlichen Schätzungen zufolge 300 Millionen Geburten in dem mit 1,3 Milliarden EinwohnerInnen bevölkerungsreichsten Land.

KritikerInnen bemängeln, für die verarmte Landbevölkerung müssten zunächst Lebensbedingungen und soziale Vorsorge verbessert werden. Viele BäuerInnen sind im Alter auf die Versorgung durch ihre Söhne angewiesen. (APA/AFP)

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Menschenrechtler fordern Ächtung „barbarischer“ Scharia-Strafen

Frankfurt am Main - Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat ein internationales Eintreten gegen "barbarische Strafen" in Ländern gefordert, die das islamische Recht, die Scharia, anwenden. Die Organisation hat eine Kampagne gegen Strafen wie Steinigung (wegen Ehebruchs) und Amputation (wegen Diebstahls) gestartet. Sie forderte die Regierung in Berlin auf, bei den Vereinten Nationen eine Initiative zur Ächtung barbarischer Strafen einzubringen. Die IGFM appellierte zugleich an islamische Vereine und Dachverbände in Deutschland, für eine uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte in islamischen Ländern einzutreten. Diese Organisationen protestierten dagegen, dass muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen kein Kopftuch tragen dürfen. Sie sollten "mit ebenso grosser Energie gegen grausame und unmenschliche Strafen der Scharia" vorgehen, "denn nach wie vor werden in mehreren muslimischen Staaten Steinigungs- und Amputationsurteile verhängt", erklärte der Sprecher des IGFM-Vorstandes, Martin Lessenthin.

Die Menschenrechtsorganisation verweist darauf, dass es in diesem Jahr bereits Frauen im Iran, in Nigeria, Pakistan und im Sudan wegen angeblichen Ehebruchs zur Steinigung verurteilt worden seien. Auch Saudi-Arabien wende solche barbarischen Strafen an. Jetzt solle auch in Teilen Malaysias und Indonesiens die Scharia eingeführt werden. In über 40 Staaten der Erde ist der Islam Staatsreligion. In vielen dieser Länder bestimmt das islamische Recht die Gesetzgebung. Dies führe oft zu Benachteiligungen für Frauen und nichtmuslimische Minderheiten, die sich ebensfalls nach der Scharia richten müssen. Im Sudan wurde im März das Steinigungsurteil gegen die 18jährige Christin Aba Akok nach internationalen Protesten in eine Bestrafung mit sofort vollstreckten 75 Peitschenhieben umgewandelt.
Nach Angaben der IGFM verlassen viele Christen ihre Heimat im Norden Nigerias, seit dort in bis jetzt 13 Bundesstaaten die Scharia eingeführt wurde. Im März wurde die im nigerianischen Bundesstaat Katsina lebende Amina Lawal wegen angeblicher sexueller Verfehlungen zum Tode durch Steinigung verurteilt. Das Urteil soll Anfang 2004 vollstreckt werden, wenn ihre kleine Tochter eineinhalb Jahre ist. Die Berufungsverhandlung am 8. Juli wurde um einen Monat vertagt.