|
20
000 Frauen sterben pro Jahr in Bangladesch wegen Schwangerschaft
In
Bangladesch sterben jedes Jahr 20.000 Frauen im Zusammenhang mit
einer Schwangerschaft oder einer Geburt. Der Hauptgrund ist, dass
die Frauen keinen Zugang zu ausreichender Gesundheitsfürsorge
haben. Das teilte die Gesellschaft für Geburtshilfe und
Frauenheilkunde am 29. Januar in Dhaka mit. Es fehlt nicht nur an
den entsprechenden Kliniken. Vor allem religiöse und kulturelle Gründe
verhindern, dass Frauen Ärzte aufsuchen.
Soziale Tabus hinderten die Frauen daran, das Haus zu verlassen und
sich von Fremden behandeln zu lassen. Geburten fänden meist zu
Hause und ohne ausgebildete Hebammen statt.
Komplikationen nach der Geburt seien für 28 Prozent der Todesfälle
verantwortlich, Abtreibungen für 21 Prozent, gab die Gesellschaft
an. Nach Aussage des UN-Kinderhilfswerks UNICEF hat Bangladesch mit
440 Todesfällen pro 100.000 Lebendgeburten eine der höchsten Müttersterblichkeitsraten
der Welt.
Artikel URL: <http://mathaba.net/news/de/news.shtml?x=538>
.......................................................................................
Rumaniën
Im
Jahre 2000 hätte vollbracht sein sollen, was 1966 begann.
"Jeder, der keine Kinder haben will, ist ein Deserteur, der die
Gesetzmäßigkeit der nationalen Kontinuität zerstört." Und
tatsächlich verdoppelten sich nach Ausgabe dieser Parole die
Geburten schlagartig. Schlechte Nahrungsversorgung und unzureichende
medizinische Betreuung ließ aber ebenso die Säuglingssterblichkeit
auf 8,3 Prozent ansteigen.
Nicht nur Abtreibungen waren von nun an verboten, auch die
Sexualerziehung und Verhütung wurden zur illegalen Causa. Bücher
über die menschliche Sexualität und Reproduktion wurden zu
Traktaten über Staatsgeheimnisse und nur als medizinische Schulbücher
verwendet. Diese repressiven Regelungen und der daraus resultierende
geringe Wissensstand führte dazu, dass schätzungsweise 60 Prozent
aller Schwangerschaften in einem illegalen Abbruch resultierten.
Schwangerschaftstests verpflichtend
Frauen unter 45 mussten sich außerdem alle bis zu 3 Monate
einem Schwangerschaftstest unterziehen, der oftmals von AgentInnen
der Regierung (der sogenannten "Menstruations-Polizei")
kontrolliert wurde. Frauen
über 40, die es noch nicht "geschafft" hatten, rumänische
StaatbürgerInnen in die Welt zu setzen, mussten ab den 80ern intime
Befragungen über ihr Sexualleben über sich ergehen lassen. Und sie
mussten zusätzliche Steuern zahlen, auch wenn sie körperlich gar
nicht in der Lage gewesen wären, Kinder zu bekommen.
Informationsstand noch immer sehr gering
Auswirkungen dieser Politik sind heute noch immer spürbar.
Zwar haben 96 Prozent aller Frauen zumindest von einer Art der Verhütung
gehört, vor allem vom Kondom (89 Prozent) und der Pille (79,1
Prozent), dennoch weist der Wissenstand zum Thema Verhütung große
Lücken auf. Besonders krass ist der Unterschied zwischen dem Kennen
einer Verhütungsmethode und dem Wissen über die Anwendung. Dieser
Gap beträgt bei der Pille 29, bei Kondomen 25 und 20 Prozent beim
Diaphragma. Umfragen zufolge wünschen sich 75 Prozent aller Frauen
unter 25 Jahren mehr Informationen zu diesem Thema.
Dennoch nimmt der "Konsum" von Verhütungsmitteln,
die vordergründig aus dem Ausland importiert werden müssen und
ohne staatliche Unterstützung unglaublich teuer sind, ständig zu.
Schwangerschaftsabbruch bis heute heikles Thema
Die Aufhebung des Abtreibungs-Verbots wurde 1989 als eines
der ersten Akte der neuen Regierung Rumäniens vollzogen. Die öffentliche
Meinung ist dennoch stark emotional und scheinbar noch immer an die
Erfahrungen der Ceausescu-Ära gebunden. 72 Prozent aller Frauen
glauben, dass sie immer ein Recht dazu haben, selbst über ihren Körper
und ihre Schwangerschaften zu entscheiden. Dieser Konsens zieht sich
auch durch alle gesellschaftlichen Schichten und Geschlechter.
Enzige Gegnerin scheint die orthodoxe Kirche zu sein, die seit Ende
der 90er Anti-Abtreibungs- und Anti-Homosexuellen-Demos organisiert.
(e_mu)
.......................................................................................
China:
Erstes Gesetz zur Ein-Kind-Politik in Kraft
Zwangsabtreibungen sollen verhindert werden - Bestrafung erstmals geregelt
Peking
- In China ist das erste Gesetz zur langjährigen Praxis der
Ein-Kind-Politik in Kraft getreten. 22 Jahre nach Einführung der
strikten Geburtenkontrolle soll damit die drakonische Bestrafung
kinderreicher Familien in einzelnen Gemeinden unterbunden werden,
wie die Staatspresse am Sonntag berichtete.
Zwangsabtreibungen
oder -sterilisation sollen verhindert werden
Bisher
wurden Eltern bei einem Verstoß gegen die Ein-Kind-Regelung zum
Teil ins Gefängnis geworfen, bekamen ihre Häuser zerstört oder
wurden vor nicht zugelassene Gerichte gestellt. In Einzelfällen
wurden Frauen zur Sterilisation, späten Abtreibung oder gar zum
Kindesmord gezwungen. Damit sei nun Schluss, erklärte
Familienplanungsminister Zhang Weiqing. Als einheitliche Strafe
werde künftig ein "Sozialbeitrag" fällig, mit dem die
gesellschaftlichen Kosten für die zusätzlichen Kinder beglichen
werden sollen.
Keine
Lockerung der Geburtenkontrolle
Die
Strafe richtet sich dem Gesetz zufolge nach dem
Durchschnittseinkommen der jeweiligen Gemeinde. Auch die sexuelle
Aufklärung von Jugendlichen soll verbessert werden. Eine Lockerung
der strengen Geburtenkontrolle sei mit dem neuen Gesetz jedoch nicht
vorgesehen, erklärten die Behörden. Auch sollen sich vermögende
Paare nicht das Recht zu zusätzlichem Nachwuchs erkaufen dürfen.
In der relativ wohlhabenden Provinz Kanton etwa müssen nun drei bis
sechs Jahresgehälter für die Geburt eines nicht erlaubten Kindes
gezahlt werden. Ausnahme:
Wenn das erste Kind ein Mädchen ist
Peking hatte 1980 eine rigide Bevölkerungspolitik eingeführt,
nach der Paare in den Städten nur noch ein Kind bekommen dürfen.
Auf dem Land ist ein zweites Baby erlaubt, wenn das erste ein Mädchen
ist. Den Angehörigen von ethnischen Minderheiten sind bis zu drei
Kinder gestattet. Die Beschränkungen verhinderten amtlichen Schätzungen
zufolge 300 Millionen Geburten in dem mit 1,3 Milliarden
EinwohnerInnen bevölkerungsreichsten Land.
KritikerInnen
bemängeln, für die verarmte Landbevölkerung müssten zunächst
Lebensbedingungen und soziale Vorsorge verbessert werden. Viele BäuerInnen
sind im Alter auf die Versorgung durch ihre Söhne angewiesen.
(APA/AFP)
.......................................................................................
Menschenrechtler
fordern Ächtung „barbarischer“ Scharia-Strafen
Frankfurt
am Main - Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
hat ein internationales Eintreten gegen "barbarische
Strafen" in Ländern gefordert, die das islamische Recht, die
Scharia, anwenden. Die Organisation hat eine Kampagne gegen Strafen
wie Steinigung (wegen Ehebruchs) und Amputation (wegen Diebstahls)
gestartet. Sie forderte die Regierung in Berlin auf, bei den
Vereinten Nationen eine Initiative zur Ächtung barbarischer Strafen
einzubringen. Die IGFM appellierte zugleich an islamische Vereine
und Dachverbände in Deutschland, für eine uneingeschränkte
Achtung der Menschenrechte in islamischen Ländern einzutreten.
Diese Organisationen protestierten dagegen, dass muslimische
Lehrerinnen an deutschen Schulen kein Kopftuch tragen dürfen. Sie
sollten "mit ebenso grosser Energie gegen grausame und
unmenschliche Strafen der Scharia" vorgehen, "denn nach
wie vor werden in mehreren muslimischen Staaten Steinigungs- und
Amputationsurteile verhängt", erklärte der Sprecher des
IGFM-Vorstandes, Martin Lessenthin.
Die
Menschenrechtsorganisation verweist darauf, dass es in diesem Jahr
bereits Frauen im Iran, in Nigeria, Pakistan und im Sudan wegen
angeblichen Ehebruchs zur Steinigung verurteilt worden seien. Auch
Saudi-Arabien wende solche barbarischen Strafen an. Jetzt solle auch
in Teilen Malaysias und Indonesiens die Scharia eingeführt werden.
In über 40 Staaten der Erde ist der Islam Staatsreligion. In vielen
dieser Länder bestimmt das islamische Recht die Gesetzgebung. Dies
führe oft zu Benachteiligungen für Frauen und nichtmuslimische
Minderheiten, die sich ebensfalls nach der Scharia richten müssen.
Im Sudan wurde im März das Steinigungsurteil gegen die 18jährige
Christin Aba Akok nach internationalen Protesten in eine Bestrafung
mit sofort vollstreckten 75 Peitschenhieben umgewandelt.
Nach Angaben der IGFM verlassen viele Christen ihre Heimat im Norden
Nigerias, seit dort in bis jetzt 13 Bundesstaaten die Scharia eingeführt
wurde. Im März wurde die im nigerianischen Bundesstaat Katsina
lebende Amina Lawal wegen angeblicher sexueller Verfehlungen zum
Tode durch Steinigung verurteilt. Das Urteil soll Anfang 2004
vollstreckt werden, wenn ihre kleine Tochter eineinhalb Jahre ist.
Die Berufungsverhandlung am 8. Juli wurde um einen Monat vertagt.
|